Aktuelles von der Initiative Lieferkettengesetz 9. Juli 2026

Vom Koalitionsausschuss bis zur CSDDD-Umsetzung

Kahlschlag beim Lieferkettengesetz? Koalitionsausschuss will 95 % der Unternehmen aus der Verantwortung nehmen

Im Koalitionsausschuss am 1. Juli haben die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD angekündigt, den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) massiv einschränken zu wollen. Dieser geplante Rückschritt ist nach Einschätzung von juristischen Expert*innen potenziell rechtswidrig und hätte fatale Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtline soll im Herbst beginnen. Generell lässt der Beschluss auf Basis des Reformprogramms des Koalitionsausschusses jedoch noch erheblichen Interpretationsspielraum.

Rechtswidriger Rückschritt beim Menschenrechtsschutz

Die CSDDD sieht eine Anwendung erst für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und mit mindestens 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz vor. Plant die Bundesregierung hier eine reine „1:1-Umsetzung“, würden rund 95 Prozent der bisher vom deutschen LkSG erfassten Unternehmen aus der Verantwortung entlassen. Das Gesetz gälte dann nur noch für etwa 150 Unternehmen in Deutschland. Ein solcher Rückbau ist jedoch sehr wahrscheinlich völkerrechtswidrig, denn es widerspricht den Rückschrittsverboten sowohl des Völker- als auch des EU-Rechts, da das bereits erreichte menschenrechtliche Schutzniveau erheblich abgesenkt werden würde. 

Symbolpolitik auf Kosten der Betroffenen und der Wirtschaft

Dabei zeigt sich in der Praxis immer deutlicher: Das Lieferkettengesetz wirkt. Arbeiter*innen und Gewerkschaften weltweit konnten mithilfe des LkSG bereits konkrete Verbesserungen und bessere Arbeitsbedingungen erkämpfen. Ihnen diese rechtliche Handhabe wieder zu entziehen, ist ein Schlag ins Gesicht von Beschäftigten und Betroffenen weltweit. Bundeskanzler Merz argumentiert, im Sinne der deutschen Wirtschaft zu handeln. Doch der Beschluss ist reine Symbolpolitik. Die eigentlichen Ursachen der aktuellen wirtschaftlichen Schwäche – wie die marode Infrastruktur, der Fachkräftemangel, hohe Energiepreise und die daraus resultierende Investitionszurückhaltung – werden damit keineswegs gelöst. Im Gegenteil: Die Bundesregierung schafft massive Rechtsunsicherheit für genau jene Vorreiter-Unternehmen, die in den vergangenen Jahren erhebliche Ressourcen in den Aufbau verlässlicher Sorgfaltsstrukturen investiert haben.

Die Chancen der CSDDD nutzen

Trotz des angedrohten Kahlschlags beim Anwendungsbereich bietet die CSDDD-Umsetzung auch erhebliche Chancen für entscheidende Verbesserungen. Dazu gehört allen voran eine wirksame zivilrechtliche Haftungsregelung, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen endlich wirksam vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen können. Zudem verlangt die CSDDD eine vollständig unabhängige Durchsetzungsbehörde. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt diese Anforderung derzeit offensichtlich nicht. Eine echte 1:1-Umsetzung der CSDDD muss daher auch bedeuten, die staatliche Kontrolle der Lieferketten unabhängig und effektiv aufzustellen.

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