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Pressemitteilung vom 26.08.2020

Lieferkettengesetz muss Menschenrechte wirksam schützen – Altmaier darf Eckpunkte nicht an die Wand fahren
Bündnis von über 100 Organisationen fordert Bundeswirtschaftsminister auf, Blockadehaltung zu beenden

Berlin, 26.08.2020. Die für Ende dieses Monats angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz verzögern sich. Grund dafür ist nach Informationen der Initiative Lieferkettengesetz die fortgesetzte Blockadehaltung des Bundeswirtschaftsministeriums, das mit inakzeptablen Vorschlägen das Gesetzesvorhaben torpediert. Dazu erklärt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative: „Wirtschaftsminister Altmaier lehnt alle Elemente ab, die ein Lieferkettengesetz erst wirksam machen würden. Er will ein Lieferkettengesetz offensichtlich mit allen Mitteln verhindern.”

Federführend für die Erarbeitung der Eckpunkte sind das Arbeits-, das Entwicklungs- sowie das Wirtschaftsministerium. Bei der heutigen Kabinettssitzung sollten die Eckpunkte ursprünglich ins Bundeskabinett kommen. Wie die Initiative aus gut informierten Kreisen erfahren hat, will das Wirtschaftsministerium ein Lieferkettengesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und ohne zivilrechtlichen Durchsetzungsmechanismus akzeptieren. In früheren Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums vom März waren noch ein Schwellenwert von 500 Mitarbeitenden und eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen.

“Die Vorschläge aus dem Hause Altmaier würden das Lieferkettengesetz zur Farce machen. Von den mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland wären kaum 250 erfasst. Zudem: Ein Gesetz ohne Sanktionen ist wie ein Flugzeug ohne Tragflächen,” kommentiert Johanna Kusch.

Dem Gesetzgebungsprozess vorangegangen waren zwei Unternehmensbefragungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundeskanzlerin hatte sich im Juli erstmals öffentlich zu einem Lieferkettengesetz bekannt, nachdem in der zweiten Unternehmensbefragung im Auftrag der Bundesregierung herauskam, dass sich nur 13 bis 17 Prozent der befragten Unternehmen an Vorgaben der Bundesregierung zur Achtung der Menschenrechte halten. Im Koalitionsvertrag ist für diesen Fall festgehalten, dass eine gesetzliche Regelung folgt.

„Das Ergebnis der Unternehmensbefragung ist so eindeutig, dass die Bundesregierung endlich per Gesetz Unternehmen auf die Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren Geschäftsbeziehungen verpflichten muss. Auch vom Wirtschaftsminister erwarten wir hier ein “FairPlay”. Es sollte auch in seinem Sinne sein, dass deutsche Unternehmen im Ausland für die Menschenrechte Sorge tragen”, sagt Johanna Kusch.

Weiterführende Informationen:

  • Die Kommentierung der Eckpunkte vom BMAS und BMZ finden sie hier
  • Das Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz findet sich hier.
  • Die fünf Kernforderungen für ein wirksames Lieferkettengesetz finden Sie hier: „Das muss drin sein“

Kontakt:

Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:

Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V. Über 80 weitere Organisationen unterstützen die Initiative.

Presse-Downloads

Hier gibt es Presse-Material. Unter Mitmachen gibt es weiteres Material der Initiative. Für Presseanfragen: presse@lieferkettengesetz.de

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