Corona und die Lieferketten: Warum wir auch weiterhin ein Lieferkettengesetz brauchen
Die Corona-Krise dominiert derzeit alles. Während sich die Nachrichten überschlagen, müssen wir in unserem persönlichen Alltag lernen, einen Umgang mit der neuen Situation zu finden. Was bedeutet das alles für die Diskussion zum Lieferkettengesetz? Für uns ist klar: Wir treten auch weiterhin für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden.
Berlin, 18.03.2020 – Brauchen wir in Zeiten von Corona wirklich so etwas wie ein Lieferkettengesetz? Wir sind der Meinung: Ja – jetzt erst recht. Denn die Corona-Krise führt uns auf dramatische Weise vor Augen, in welchem Maße Transparenz und Sorgfalt in globalen Lieferketten in unser aller Interesse liegen. Gerade in diesen Tagen zeigt sich, wie wenig einige Unternehmen über ihre eigenen Lieferketten wissen.
Die Krise wird Unternehmen weltweit dazu zwingen, bessere Systeme zum Risikomanagement aufzubauen, die auch in Krisenzeiten Lieferengpässe verhindern. Diese neuen Management-Systeme dürfen sich nicht nur auf Geschäftsrisiken beschränken, sondern müssen auch Menschenrechte und Umweltschutz in den Blick nehmen! Wenn Unternehmen in Folge der Krise ihre Lieferketten umbauen, um Transparenz und Sicherheit zu schaffen, sollten sie neben den ökonomischen auch die menschenrechtlichen und ökologischen Risiken in den Blick nehmen. Die Politik sollte diese Chance nutzen und Klarheit für Unternehmen über diese Anforderung schaffen.
Auch wenn die großen Wirtschaftsverbände immer wieder das Gegenteil behaupten: Ein Lieferkettengesetz ist machbar. Das zeigen die Unternehmen, die bereits jetzt menschenrechtliche Risikoanalysen durchführen und Maßnahmen für Menschrechte und Umweltschutz ergreifen. Natürlich braucht es dafür finanzielle und personelle Ressourcen – wie für andere Prozessoptimierungen auch. Doch wenn alle Unternehmen diese Ressourcen gleichermaßen einsetzen müssen, hat kein Unternehmen einen Nachteil. Aus diesem Grund befürworten inzwischen auch viele Unternehmen einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz wird helfen, Transparenz und Risikobewusstsein in Lieferketten insgesamt zu verbessern. Außerdem: Selbst bei zügiger Umsetzung träte ein Lieferkettengesetz frühestens Mitte 2021 in Kraft. Zeit genug, um sich darauf einzustellen!
Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, Menschenrechte entlang der Lieferketten in den Fokus zu nehmen! Denn gerade in den ersten Stufen vieler Lieferketten sind die Menschen aufgrund von fehlender Absicherung besonders gefährdet. Schon jetzt gibt es Berichte aus asiatischen Ländern über fehlende Lohnfortzahlungen oder Einschränkungen von Gewerkschaften. Ein Lieferkettengesetz würde dazu beitragen, derartig Effekte zu verhindern. Zudem ist es durchaus möglich, dass sich das Virus in weiteren Ländern des Globalen Südens ausbreitet. Gerade hier sind jetzt präventive Maßnahmen von Unternehmen essentiell – auch hierzu würde ein Lieferkettengesetz beitragen. Klar ist: Menschenrechte dürfen nicht nur in guten Zeiten gelten. Sie sind nicht verhandelbar, sondern international vereinbarte Grundrechte, die eingehalten werden müssen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Das Corona-Virus darf nicht als Vorwand gegen ein Lieferkettengesetz herhalten. Wir befinden uns mit Corona in einer ernsten Krise. Es ist geschmacklos, diese Krise zu instrumentalisieren: Das wird weder der Corona-Krise gerecht, noch dem komplexen Thema von menschenrechtlicher Sorgfalt in Lieferketten.