
Damit das Lieferkettengesetz wirkt, muss es Unternehmen dazu verpflichten, in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen. Hierfür darf das Gesetz nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren, und muss sicherstellen, dass Unternehmen ihr Risiko analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.