Wirtschaftslobby kämpft gegen wirksames europäisches Lieferkettengesetz
Am 11. Juni hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Dem Gesetz war eine Lobbyschlacht vorausgegangen, die ihresgleichen sucht. Die Wirtschaftslobbyisten waren zumindest teilweise erfolgreich und konnten das Gesetz an zahlreichen Stellen abschwächen. Umso wichtiger ist nun ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz, das an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht – doch eine neue Studie zeigt, dass es sich bei der Lobbyoffensive in Deutschland nur um die Spitze des Eisbergs handelt.
21.06.2021. Nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel tut sich einiges in Sachen Lieferkettengesetz. Anfang März hat das Europaparlament mit einer großen Mehrheit den „Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen“ verabschiedet und damit der EU-Kommission empfohlen, eine Art EU-weites Lieferkettengesetz einzuführen. Inhaltlich geht das Europaparlament dabei deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. So sollen eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht sowie klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung eingeführt werden. Zudem soll das Gesetz mehr Unternehmen einbeziehen und für die gesamte Wertschöpfungskette gelten. Damit hat das europäische Gesetz das Potential, die Schwächen des deutschen Gesetzes zu beheben und für einen wirksameren Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu sorgen.
Schon in Deutschland hat sich gezeigt, wie intensiv sich Teile der Wirtschaft gegen mehr Verantwortung wehren. Eine neue Studie, die von den Organisationen Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe und der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) herausgegeben wird, zeigt, dass auch auf europäischer Ebene mit allen Mitteln gegen ein wirksames Gesetz gekämpft wird. Die Recherchen machen die Scheinheiligkeit einiger Unternehmen und Verbände deutlich, die sich öffentlich für verbindliche Regeln aussprechen, während sie gleichzeitig versuchen, diese zu schwächen und nach ihren Interessen zu gestalten. Hinter Aufrufen zu „pragmatischen“ und „machbaren“ Maßnahmen verbergen sich häufig Forderungen nach einer Einschränkung der Sorgfaltspflichten und einem Wegfallen der zivilrechtlichen Haftung. Es geht ihnen darum, dass auch in Zukunft Betroffenen der Zugang zu Gerechtigkeit verwehrt bleiben soll und Unternehmen keine Konsequenzen für ihr Handeln tragen müssen.
Auch deutsche Akteure sind an den Verwässerungsversuchen beteiligt. So warnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der sich immer wieder – unter anderem mit dem Hinweis, es brauche eine europäische Regelung – gegen das deutsche Gesetz ausgesprochen hatte, im September 2020 die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission vor möglichen Belastungen für Unternehmen. Der Studie zufolge setzte sich der BDI im selben Zug für eine Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer und zusätzlich Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen ein. An anderer Stelle kritisierte der Verband die ambitionierten Vorschläge des EU-Parlaments, da sie weit über das hinausgingen, was auf nationaler Ebene debattiert würde – nachdem er dafür gesorgt hatte, dass das Niveau in Deutschland entsprechend gesunken war. Mit ernsthaftem Interesse am Schutz von Mensch und Umwelt hat das nichts zu tun.
Auch der Zeitpunkt, zu dem die Kommission den Entwurf veröffentlichen will, scheint sich zu verzögern: Der EU-Justizkommissar Didier Reynders will voraussichtlich erst im Herbst seine Pläne für das Gesetz vorstellen. Fest steht also: Ein ambitioniertes europäisches Lieferkettengesetz wird kein Selbstläufer und bedarf einer starken Zivilgesellschaft. Wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, dass sie dem Druck der Wirtschaftslobby standhält und sich auf EU-Ebene für ein Lieferkettengesetz einsetzt, das die Schwachstellen des deutschen Gesetzes behebt.