Heiße Phase beim Wetter und für das EU-Lieferkettengesetz
In diesen Wochen werden die Details des EU-Lieferkettengesetzes verhandelt. Gleichzeitig sind die katastrophalen Auswirkungen der globalen Klimakrise für Menschen und die Umwelt unübersehbar: Weltweit werden immer wieder neue Hitzerekorde erreicht. Trockenheit und Hitze befeuern Waldbrände in Algerien und Griechenland. Währenddessen wüten anderenorts Unwetter und Mailand wird von Wassermassen voller Eisschollen überflutet. Es steht außer Frage: Der Klimaschutz kann nicht warten – und das EU-Lieferkettengesetz kann einen Beitrag dazu leisten.
07. August 2023 – Unternehmen tragen durch ihre Geschäftstätigkeit massiv zum Fortschreiten der Klimakrise bei. So verursachen 100 Unternehmen 71 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen. Diese Zahlen unterstreichen die große Verantwortung von Unternehmen für den Klimaschutz. Doch viele Unternehmen scheinen ihre Handlungen nicht am steigenden Meeresspiegel, sondern nur an steigenden Gewinnen auszurichten. Ein bezeichnendes Beispiel dafür sind große Energiekonzerne. Unter öffentlichem Druck hatten sie versprochen, ihre Öl- und Gasproduktion zu reduzieren und so Emissionen zu verringern. Doch das scheinen nur leere Worte zu sein, denn: Sie nehmen ihre Selbstverpflichtungen zurück oder beenden Investitionen in klimafreundliche Technologien – obwohl sie im vergangenen Jahr aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine Rekordgewinne erzielt haben. Wir können also nicht länger auf freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen vertrauen.
Das EU-Lieferkettengesetz muss darum verbindliche und starke Regeln schaffen, damit Klimaschutz für Unternehmen zur Pflicht wird. Dafür muss es eigenständige klimabezogene Sorgfaltsplichten enthalten. Das heißt zum Beispiel, dass Unternehmen ambitionierte Kimaschutzpläne erarbeiten und umsetzen müssen, mit konkreten Reduktionszielen und Zeitplänen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen. Dabei sollen die Emissionen in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Und: Greenwashing darf es dabei nicht geben. Aufsichtsbehörden müssen deshalb auch die Schlüssigkeit und Umsetzung der Klimapläne kontrollieren und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen.
Doch die Klimaschutzpflichten für Unternehmen drohen verwässert zu werden. Auch die Bundesregierung hat im europäischen Ministerrat dazu beigetragen, Ausnahmeregeln zu schaffen, die eine wirksame Kontrolle der Klimapläne untergraben. So sollen Aufsichtsbehörden lediglich kontrollieren, ob es einen Klimaplan gibt – nicht ob er auch umgesetzt wird.
In Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise und ihrer katastrophalen Auswirkungen dürfen wir die Chance nicht verpassen, jetzt starke klimabezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu schaffen. Wir müssen politischen Entscheidungsträgern in Deutschland klarmachen, dass klimabezogene Sorgfaltspflichten ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes sind. Nutzt dafür gerne unsere Aktionspostkarten. Gemeinsam können wir uns für eine effektive Gesetzgebung einsetzen und so einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten leisten.