Gemeinsames Statement: Ursula von der Leyens Omnibus-Vorschlag darf EU-Lieferkettengesetz und andere Errungenschaften des European Green Deal nicht untergraben

Am 8. November 2024 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein sogenanntes „Omnibus-Gesetz“ angekündigt. Ein solches Gesetz sieht vor, mehrere Gesetze gleichzeitig zu erlassen oder zu überarbeiten. Konkret plant von der Leyen ein Gesetz, um Berichtspflichten zu reduzieren und dafür drei Säulen des Green Deal anzupassen: die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive / CSRD), die Taxonomie-Verordnung und das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive / CSDDD).

Gemeinsam mit über 160 Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften fordern wir die EU-Kommission dazu auf, diese Gesetze zur Unternehmensverantwortung zu schützen, deren geplante Umsetzungszeiträume erneut zu bekräftigen und den Omnibus-Prozess transparent zu gestalten.

Die Ankündigung der EU-Kommissionspräsidentin sorgt für Verunsicherung, sowohl bei EU-Mitgliedsstaaten, die bereits an einer Umsetzung der Gesetze arbeiten, als auch bei Unternehmen, die längst in die Anwendung der Gesetze investieren. Denn trotz von der Leyens Versicherung, die Inhalte der Gesetze erhalten zu wollen, birgt das Omnibus-Verfahren die Gefahr, dass im Rahmen einer erneuten Öffnung der mühsam vereinbarten Gesetzespakete wichtige Schutzmaßnahmen untergraben werden.

Die EU darf bereits hart erkämpfte Errungenschaften zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt nicht gefährden. Was es stattdessen jetzt braucht, ist Planungssicherheit für Unternehmen durch klare Vorgaben zur Umsetzung der Gesetze und Rechtssicherheit. Nur so können sich Unternehmen ihrer Verantwortung stellen.

Die Bundesregierung hat sich in Briefen an Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits dafür ausgesprochen, zumindest das EU-Lieferkettengesetz CSDDD aus dem Prozess herauszuhalten. Das begrüßen wir sehr. Gleichzeitig hat die Bundesregierung jedoch weitreichende Änderungsvorschläge für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung eingebracht, die zu massiven Einschränkungen führen würden. Dies kritisieren wir und fordern, die Inhalte aller drei Gesetze zu erhalten. Für eine Angleichung der Gesetze bieten sich untergesetzliche Maßnahmen, durch die die Gesetzestexte selbst unangetastet bleiben.

Hier geht’s zum Statement: „Omnibus proposal will create costly confusion and lower protection for people and the planet

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