Vorschläge aus der Praxis: Kurzgutachten zeigt Erfolge des Lieferkettengesetzes und Verbesserungspotentiale bei dessen Umsetzung

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist ein Meilenstein zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Dennoch wird aktuell unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus dessen Abschaffung gefordert. Was dabei ignoriert wird: Das Gesetz zeigt bereits Wirkung!

Ähnliche Debatten betreffen derzeit die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ende Februar wurde die vor kurzem erst verabschiedete CSDDD zum Gegenstand einer breiten Deregulierungsoffensive der EU-Kommission. Sie soll in einem sogenannten Omnibusverfahren ihrer Kernvorschriften entledigt werden. Für Deutschland wie auch die EU gilt aber: Statt Deregulierung braucht es eine sachliche Auseinandersetzung mit unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt.

Hier setzt das Kurzgutachten von Rechtsanwalt Daniel Schönfelder an. Es beleuchtet, welche positiven Effekte das LkSG bereits erzielt hat und wo Kritik an zu viel Bürokratie vor allem auf eine fehlerhafte Umsetzung zurückzuführen ist. Deutlich wird, dass hier gerade die CSDDD Erleichterungen bieten könnte. Mit praxisnahen Handlungsempfehlungen wird aufgezeigt, wie Unternehmen durch den risikobasierten Ansatz sowohl entlastet als auch in ihrer Verantwortung gestärkt werden können.

Das vollständige Kurzgutachten steht hier zur Verfügung.

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