Aktuelles von der Initiative Lieferkettengesetz 18. Dezember 2025

Drei Schritte vor, einen zurück: Das Lieferkettengesetz bleibt

Mit der Abstimmung im EU-Parlament am Montag kam das Ringen um das Omnibus-I-Paket zu seinem Abschluss. Die noch ausstehende Abstimmung im EU-Rat ist auf Februar terminiert, sollte aber nur noch eine Formalie sein.

Das Resultat? Eine komplette Streichung der Klimatransitionspläne und der EU-weit einheitlichen Haftungsregel sowie ein Anwendungsbereich (5.000 Mitarbeitende und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz), der nur noch die wirklich ganz, ganz, ganz großen Unternehmen zur Verantwortung zieht.

Aber: Es gibt die Richtlinie noch immer – und das ist nicht selbstverständlich.

Die Recherchen von SOMO haben noch einmal deutlich gemacht, welch massivem Gegenwind wir in den vergangenen Monaten trotzen mussten: Neben Friedrich Merz und konservativen Fraktionen in Deutschland und der EU, witterten auch fossile Großkonzerne, Ölländer wie Katar und Trump höchstpersönlich eine Chance, mit dem Omnibus die EU-Lieferkettenrichtlinie gleich ganz platt zu machen. Das dies nicht gelungen ist, können auch wir uns mit Stolz auf die Fahnen schreiben. An dieser Stelle ein großer Dank an alle Bündnisorganisationen für den großartigen Einsatz – öffentlich sowie hinter den Kulissen.

Denn ja, die Abschwächungen sind massiv. Gehen wir aber einen Schritt zurück und schauen, wo wir noch vor einigen Jahren standen, wird deutlich: Selbst mit dem, was nun noch von der CSDDD übrig ist, haben wir entscheidende Schutzmechanismen zur Verfügung – und Verbesserungen gegenüber dem LkSG:

▪️Dank des risikobasierten Ansatzes wird der Fokus dorthin gelenkt, wo die größten Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen bestehen – statt auf direkte Zulieferer wie beim LkSG.

▪️Die CSDDD bezieht sich auf weitaus mehr umweltbezogene Vorschriften als das LkSG, zum Beispiel aus internationalen Meeres- und Biodiversitätsschutzbestimmungen.

▪️Bußgelder bei Verstößen können bis zu 3 Prozent des Jahresumsatzes betragen – mehr als im LkSG vorgesehen.

▪️Auch wenn die EU-weit einheitliche Haftungsregel gestrichen wurde, sind Mitgliedsländer verpflichtet, sicherzustellen, dass Betroffene ein Recht auf Schadensersatz haben. Nach dem LkSG ist dies gar nicht möglich.

Die CSDDD wird also – auch post-Omnibus – konkrete Verbesserungen für das deutsche Lieferkettengesetz und damit für Arbeiter*innen und Umweltschutz bringen. Nun geht es darum, dass diese auch umgesetzt werden.

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