Starke Klimapflichten statt Greenwashing: Mehr als 220 Klima-Aktivist*innen fordern ein wirksames EU-Lieferkettengesetz
Mit Treibhausgasen treiben Unternehmen die Klimakrise voran, Regenwälder und Moore werden vernichtet, die Umwelt verschmutzt – und trotzdem finden viele MEPs, dass ein EU-Lieferkettengesetz ohne Klimaschutz in Ordnung wäre. Das muss sich ändern!
12. April 2023 – Die Klimabilanz von vielen großen Unternehmen ist desaströs und treibt die Klimakrise immer weiter voran. Trotzdem sind die Klimapflichten im aktuellen Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes ziemlich schwach. Damit sich das endlich ändert, fordern wir – vor den Abstimmungen im wegweisenden Rechtsausschuss des Europaparlaments – gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus mehr als 220 NGOs und Einzelpersonen ein EU-Lieferkettengesetz mit starken Klimapflichten für Unternehmen.
In nahezu allen Wertschöpfungsketten setzen Unternehmen Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid und Methan frei. Hinzu kommt, dass gleichzeitig wichtige CO2-Speicher wie Regenwälder und Moore in rasender Geschwindigkeit vernichtet werden – gerade im Agrar- und Bausektor. Und doch gibt es noch kein Gesetz, das Unternehmen zu Bemühungen verpflichten würde, ihre Treibhausgasemissionen in der gesamten Lieferkette zu reduzieren. Dabei sind die Auswirkungen des Klimawandels in jeder Hinsicht verheerend, die Menschenrechtsauswirkungen dramatisch.
Gemeinsam fordern wir, dass sich das endlich ändert: Mit einem EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen zu klimabezogener Sorgfalt verpflichtet. Schon seit langem eine Kernforderung der Initiative Lieferkettengesetz, sollen klimabezogene Sorgfaltspflichten dafür sorgen, dass Unternehmen Klimarisiken in ihrer Wertschöpfungskette analysieren, angemessen bewerten und minimieren, bei bestehenden Risiken Abhilfe schaffen und zukünftige Klimaschäden vermeiden.
Wir wollen dabei weitaus mehr als das Minimum an Klimapflichten, was der EU-Kommission und dem Ministerrat bisher vorschwebt. In den Entwürfen beider ist nämlich bisher nur vorgesehen, dass Unternehmen einen Klimaplan aufstellen müssen – doch wie dieser aussieht und was damit passiert, ist nicht festgelegt. Emissionsreduktionsziele muss der Plan nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen enthalten. Und wenn ein Unternehmen seinen Klimaplan nicht umsetzt, muss es nicht mit Sanktionen rechnen. Die aktuellen Entwürfe verpflichten Unternehmen nämlich nicht ausdrücklich zur Umsetzung ihrer eigenen Klima-Ziele.
Das öffnet die Tür für Greenwashing. Unternehmen können sich umwelt- und klimafreundlich darstellen und hohe Ziele setzen, ohne tatsächlich verantwortungsvoll zu wirtschaften. Aber Versprechungen wie wirkungslose Aufforstungsprojekte reichen nicht aus: Klimabezogene Sorgfaltspflichten sind ein zentraler Bestandteil eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes!