Rechtsgutachten zeigt: Abschwächung des Deutschen Lieferkettengesetzes wäre rechtswidrig!

Ende Mai hat die EU das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) final verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben nun die Aufgabe, das Gesetz in nationales Recht zu überführen. Da es in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz gibt, stellt sich die Frage, inwiefern die CSDDD den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beeinflusst.

Ein neues Rechtsgutachten der zwei Trägerorgasniationen Germanwatch und Oxfam kommt zu dem Schluss, dass das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau im Zuge der Umsetzung der CSDDD nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die EU-Lieferkettenrichtlinie nicht geschwächt werden. So wäre es etwa europarechtswidrig, die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren.

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