Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz bringt konkrete Verbesserungen in Ländern des Globalen Südens.

Ein Schuhunternehmen lässt beim indischen Zulieferer eine Luftfilteranlage einbauen, damit Arbeiter*innen nicht mehr durch das Einatmen von Lösungsmitteln erkranken. Eine verlassene Mine wird so saniert und renaturiert, dass sie keine Gefahr mehr für die umliegende Gemeinschaft darstellt, sondern ökologischen Nutzen bringt. Ein Tourismusunternehmen schult die Hotels, mit denen es zusammenarbeitet, Kinderprostitution vorzubeugen und Verdachtsfälle zu melden. Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen im International Accord erfolgreich für Gebäudesicherheit im Textilsektor. Diese und noch viel mehr Maßnahmen zeigen: Verbesserungen für Mensch und Umwelt in den Lieferketten sind nötig und möglich. Sie bringen spürbare Veränderungen rund um den Globus. Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz sorgt dafür, dass Unternehmen, die diese Schritte gehen, nicht im Wettbewerbsnachteil sind, sondern dass alle handeln müssen. Menschenrechtliche Sorgfalt bedeutet dabei nicht, sich aus einem Land zurückzuziehen, in dem Risiken für Menschenrechtsverstöße bestehen, sondern sich mit den Partnern vor Ort für Risikovorsorge und Abhilfe zu engagieren. 

Als drittstärkste Wirtschaftsmacht kann die EU für den Planeten einen Unterschied machen. Wenn Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, zur Achtung von Standards in ihren Lieferketten angehalten sind, ist dies auch ein Signal an Staaten in anderen Ländern, eigene Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt im Wirtschaften und deren Umsetzung zu verbessern. Das stärkt jenen Bewegungen den Rücken, die schon lange vor Ort für höhere Löhne, Gewerkschaftsfreiheit, Umweltschutz oder die Rechte von indigenen Gemeinschaften kämpfen.  

Damit das EU-Lieferkettengesetz wirkliche Verbesserungen in Ländern des Globalen Südens bringt, sind z.B. folgende Aspekte wichtig:

  • In den Lieferketten müssen existenzsichernde Löhne und Einkommen gewährleistet werden und Unternehmen müssen eigene Preise entsprechend kalkulieren. Sie sind Schlüssel für so viele andere Herausforderungen wie etwa die Bekämpfung von Kinderarbeit und Armut.
  • Keine Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“. Denn gerade im informellen Sektor ist die Lage vieler Beschäftigter prekär.
  • Unternehmen müssen verpflichtet werden, Betroffene in den Wertschöpfungsketten von Anfang an durch Konsultationen und wirklich gut zugängliche Beschwerdeverfahren einzubeziehen.
  • Effektive Klagemöglichkeiten für Betroffene von Menschenrechtsverstößen. „Ein Lieferkettengesetz ohne Haftung ist ein leeres Versprechen.“ Dieser Satz der Gewerkschaftsführerin Kalpona Akter aus Bangladesch streicht die Bedeutsamkeit von Entschädigung und Gerechtigkeit für Betroffene im Globalen Süden hervor. Damit Menschen Zugang zu Gerichten in Europa erhalten, müssen Hürden abgebaut werden, z.B. durch eine faire Verteilung der Beweislast.

Das EU-Lieferkettengesetz ist nicht der einzige, aber ein wichtiger Baustein für menschenwürdiges und zukunftsfähiges Wirtschaften. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, dass er zum Gewinn für alle wird.

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