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Pressestatement

Kahlschlag beim Lieferkettengesetz? Bundesregierung plant, 95 % der Unternehmen aus der Verantwortung zu nehmen

Berlin, 2.7.2026 

In der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD beschlossen, den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Rahmen der CSDDD-Umsetzung massiv einschränken zu wollen – ein potentiell rechtswidriger Schritt mit weitreichenden Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert diesen Beschluss aufs Schärfste. Mit einer Anpassung an den Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie würde das Lieferkettengesetz nur noch für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von 1,5 Mrd. Euro gelten, womit etwa 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten deutschen Unternehmen vom Gesetz ausgenommen wären. Das Gesetz gälte dann nur noch für schätzungsweise 150 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. 

Rückschrittsverbote sowohl des Völker- als auch Europarechts machen eine solche Absenkung nach Einschätzung juristischer Expert*innen aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig, da dadurch der Schutz von Menschenrechten stark eingeschränkt würde. 

Sofie Kreusch, Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert: „Das Lieferkettengesetz wirkt. Arbeiter*innen und Gewerkschaften weltweit konnten mit dessen Hilfe bereits zahlreiche Erfolge für bessere Arbeitsbedingungen erkämpfen. Eine Absenkung des Anwendungsbereichs nähme vielen Betroffenen genau diese Möglichkeit und ist damit ein Schlag ins Gesicht aller Gewerkschaften und Arbeiter*innen weltweit. Wie die SPD-Spitze dem zustimmen kann, ist nicht nachvollziehbar.

Bundeskanzler Merz gibt vor, damit im Sinne der deutschen Wirtschaft zu handeln. Doch der Beschluss ist reine Symbolpolitik: Die eigentlichen Ursachen der wirtschaftlichen Schwäche in Deutschland – etwa marode Infrastruktur, Fachkräftemangel, hohe Energiepreise und ausbleibende Investitionen – werden damit nicht ansatzweise angegangen. Stattdessen schafft die Bundesregierung neue Unsicherheit für genau jene Unternehmen, die in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in den Aufbau rechtssicherer Sorgfaltsstrukturen getätigt haben.“ 


Pressekontakt: +49 (0)30 577132890, presse[at]lieferkettengesetz.de

Presse-Downloads

Hier gibt es Presse-Material. Unter Mitmachen gibt es weiteres Material der Initiative. Für Presseanfragen: [email protected]

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