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Rechtsgutachten zur CSDDD: Rückschritte beim Schutz von Menschenrechten rechtswidrig

Berlin, 25.03.2026

Am 18. März 2026 ist das Omnibus-I-Paket in Kraft getreten, das die ursprünglich verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erheblich abschwächt. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert von Bundesregierung und Bundestag eine wirksame sowie europa- und völkerrechtskonforme Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis Juli 2028.

Die inhaltliche Abschwächung der CSDDD kam durch die Zusammenarbeit der EVP mit den drei rechtsextremen Fraktionen im Europäischen Parlament zustande. Dieses Vorgehen war ein Skandal und verstieß zudem gegen den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Umso mehr erwarten wir nun von Bundesregierung und Bundestag, dass bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht das menschenrechtliche Schutzniveau des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) aufrechterhalten wird.“  erklärt Sofie Kreusch,Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz.

In einem heute veröffentlichten Positionspapier legt das zivilgesellschaftliche Bündnis seine konkreten Erwartungen an das künftige „Gesetz zur internationalen Unternehmens-verantwortung“ vor. Gleichzeitig veröffentlicht die Initiative Lieferkettengesetz ein einschlägiges Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Robert Grabosch. Es kommt zu dem Schluss, dass Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht gegen das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie des Vertrags über die Europäische Union verstoßen könnten.

Unzulässig wäre insbesondere, den Anwendungsbereich des LkSG auf den der CSDDD zu reduzieren – dadurch würden etwa 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten deutschen Unternehmen aus ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte entlassen. Juliane Bing, Germanwatch kommentiert dazu: „Die Beschäftigten in den Lieferketten dieser Unternehmen würden infolge der Absenkung ihren Rechtsschutz in Deutschland verlieren. Der bestehende Anwendungsbereich des LkSG darf daher weder bei der Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht noch im Rahmen der aktuell diskutierten LkSG-Novelle abgesenkt werden.

Trotz Abschwächungen adressiert die CSDDD zahlreiche Defizite des LkSG, beispielsweise das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftungsregel. Ceren Yildiz, Deutsche Umwelthilfe,betont: „Die CSDDD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Betroffenen den Zugang zu Recht und vollständiger Entschädigung zu gewährleisten. Dafür braucht es eine eigene Anspruchsgrundlage für Schadensersatz infolge von Verletzungen der unternehmerischen Sorgfalt im deutschen Recht.“

Darüber hinaus muss das deutsche Umsetzungsgesetz gemäß CSDDD insbesondere zusätzliche umweltbezogenen Schutzgüter aufnehmen, eine umfassendere Beteiligung zivilgesellschaftlicher Stakeholder sichern, den Höchstsatz von Bußgeldern auf drei Prozent des Umsatzes anheben sowie die Unabhängigkeit des BAFA ohne Fachaufsicht eines Bundesministeriums gewährleisten.

Mit Blick auf die LkSG-Novelle der Bundesregierung, erklärt Armin Paasch, Misereor: „Die Novelle geht in die völlig falsche Richtung. Statt die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten konsequent zur Durchsetzung von Menschenrechten zu nutzen, will die Bundesregierung sie massiv einschränken. Es ist inakzeptabel, dass Wirtschaftsverbände und die Union versuchen, die Novelle für einen kompletten Kahlschlag beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft zu missbrauchen – was auch vom Koalitionsvertrag nicht gedeckt ist.“

Stattdessen fordert die Initiative Lieferkettengesetz, das LkSG unverändert in Kraft zu lassen, bis die CSDDD wirksam sowie europa- und völkerrechtskonform in deutsches Recht überführt wurde.

Hier finden Sie das gesamte Forderungspapier der Initiative Lieferkettengesetz.

Hier finden Sie das Rechtsgutachten zur Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht.

Pressekontakt: +49 (0)30 577132890, [email protected]

Presse-Downloads

Hier gibt es Presse-Material. Unter Mitmachen gibt es weiteres Material der Initiative. Für Presseanfragen: [email protected]

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